Allgemeine Geschäftsbedingungen – Datenschutzerklärung

1. "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der unter Punkt 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der unter Punkt 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens zwei Seiten der Anzeige an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnische einwandfreie Wiedergabe der Anzeige im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wendet der Verlag die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge von undeutlichen Niederschriften übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit bei Wiedergabe.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

10. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug zahlbar nach Rechnungserhalt. Private Fließtextanzeigen (Kleinanzeigen) werden nur per Vorkasse bar oder per Bankeinzug abgerechnet.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert für Kunden, die ihren Sitz außerhalb des Verteilgebietes der Zeitung haben, mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.

17. Druckvorlagen auf Datenträgern oder in Papierform werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an.

b) Der Verlag darf die Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber im Internet veröffentlichen.

c) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen und Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dem Verlag obliegt keine Prüfpflicht, ob die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund diese wegen der Veröffentlichung der Anzeigen oder Beilagen geltend gemacht werden, oder sonstigen Schädigungen, die dem Verlag durch die Veröffentlichung entstehen, frei.

d) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so stehen dem Werbungstreibenden bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht rechtzeitig vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Abbestellungen.

e) Satzkosten für abbestellte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung.

f) Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen erlischt für den Verlag jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern diese Störungen nicht auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung des Verlages beruhen.

g) Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zum Zweck der Abrechnung des Auftrages. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden dabei eingehalten.

h) Platzierungsangaben bei Aufträgen können nur als Wunsch, nicht jedoch als Bedingung geäußert werden und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn sie vom Verlag ausdrücklich schriftlich oder in Textform (E-Mail, Telefax) bestätigt werden.

i) Auf den Ausschluss von Konkurrenzanzeigen/Mitbewerbern besteht kein Anspruch.

j) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen des Verlages vollständig entsprechen. Für Abweichungen von den Verlagserfordernissen, fehlerhafte Dateien, fehlende Auftragsunterlagen und Andrucke sowie für die fehlerhafte Übermittlung per Internet etc. übernimmt der Verlag keine Haftung. Ein farbverbindlicher Proof ist bei mehrfarbigen Anzeigen Bestandteil dieser Druckunterlagen. Sollte keine verbindliche Farbvorlage rechtzeitig vorhanden sein, liegt die Farbgebung im Druck im Ermessen des Verlages und ist von Preisminderungsansprüchen ausgeschlossen. Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei nichts desto trotz Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche - insbesondere wegen fehlender Sicherheitskopien - geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.

Datenschutzerklärung - Information zur DATENVERARBEITUNG

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Datenschutzbeauftragte: Ira Jung
Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt
E-Mail: verlag@oppenheimer-druckhaus.de, Telefon: 06732 93818-0

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie uns einen Anzeigenauftrag erteilen, erheben wir folgende Informationen zur Auftragserfüllung:

  • Anrede, Vorname, Nachname, Firmenname, Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Kundennummer
  • Bankdaten (nur bei vereinbartem Lastschrifteinzug)

Die Erhebung dieser Daten erfolgt

  • zum Abschluss eines Anzeigenauftrages
  • um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
  • um Sie angemessen zu beraten;
  • zur Korrespondenz mit Ihnen;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen
  • sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Veröffentlichung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag erforderlich. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben.

3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach DSGVO für die Abwicklung mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten nur aus Gründen der Vertragserfüllung weitergegeben. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezo- genen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und ma- schinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen
  • gemäß Art. 77 DSGVO im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.

5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: verlag@oppenheimer-druckhaus.de.

6. Datenerfassung auf unserer Website
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